Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt von der nordöstlichen Grundstücksseite über eine Zufahrstraße. Nach der Zufahrt befindet sich der Parkplatz auf welchem die PKW-Pflichtstellplätze gem. NÖ Bauordnung angeordnet sind. Der zum Haus 8 zugehörige PKW-Pflichtstellplatz befindet sich an dritter Stelle Richtung Südwesten, beginnend vom südlichen Zugangsweg zu den Häusern Nr. 6 bis 10.
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